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Aktuelle Beteiligungsverfahren

  

Neben dem Bekanntmachungstext werden an dieser Stelle die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie gegebenenfalls bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen veröffentlicht.

Öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger Nr. 19/24 vom 06.05.2024 über die Einleitung von Änderungsverfahren, Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Veröffentlichung der Entwürfe im Internet


Frühzeitige Beteiligung


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Beteiligungszeitraum vom 14. Mai 2024 bis 13. Juni 2024


Während des Beteiligungszeitraums wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung des
Flächennutzungsplans, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Die hier veröffentlichten Planunterlagen werden zusätzlich zur
Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main,
montags bis donnerstags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, und freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Äußerungen zur Planung beim Regionalverband FrankfurtRheinMain abgegeben
und geäußert werden: Elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de (Anhänge bitte als pdf-Datei) oder über das
untenstehende Online-Formular, sowie postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329
Frankfurt am Main.


Während des Beteiligungszeitraums besteht nach telefonischer Terminvereinbarung die Gelegenheit zur Erörterung der
Planung. Weiterhin sind eine telefonische Beratung (Tel.: 069-2577-1541) oder Anfragen per E-Mail an beteiligung@regionfrankfurt.de möglich.



1. Änderung für die Stadt Nidderau

1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Nidderau, Stadtteil Heldenbergen
Gebiet: "Allee Süd V"

Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Nidderau beabsichtigt aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken eine an die bestehende Bebauung im Süden von Heldenbergen anschließende, bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche, zeitnah einer Wohnnutzung zuzuführen. Damit der entsprechende Bebauungsplan „Allee Süd V“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen zu ändern in „Wohnbaufläche, geplant“.

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich mit ca. 2,6 ha liegt im Südwesten des Nidderauer Stadtteils Heldenbergen. Ein Streifen von ca. 0,4 ha Größe ist bereits im Rahmen des Bebauungsplanes "Allee Süd IV" entwickelt und bebaut worden.
Das Gebiet wird im Norden und Nordosten begrenzt durch den Landwehrgraben, wobei das bestehende Regenrückhaltebecken die nördliche Spitze bildet. Im Osten grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung am „Käthe-Kollwitz-Ring“. Im Südwesten und Westen liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen, daran schließt sich die Umgehungsstraße B 45 an.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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3. Änderung für die Stadt Bruchköbel

3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Bruchköbel, Stadtteil Roßdorf
Gebiet: "Neue Brückenschule"

Anlass und Ziel der Änderung
Die bestehende Grundschule im Bruchköbeler Stadtteil Roßdorf ist zu klein geworden und nicht mehr sanierungsfähig. Deshalb soll sie auf einen neuen Standort ca. 300 m weiter östlich verlagert werden. Damit der Bebauungsplan „Neue Brückenschule“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen zu einer „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“ zu ändern.

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich mit ca. 1 ha liegt im Südosten des Stadtteils Roßdorf. Das Gebiet grenzt im Norden an eine bestehende Wiese sowie einen Entwässerungsgraben an. Im Osten verläuft ein Rad- und Fußweg, an dem ein Hundesportverein und Freizeitgärten liegen. Im Süden grenzt die Fläche an ein Gewerbegebiet, im Westen an den Kirchbach und im weiteren Verlauf an die Wohnbebauung entlang der „Schießstraße.“

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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5. Änderungen für die Stadt Erlensee

5. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Erlensee, Stadtteil Langendiebach
Gebiet A: "Im Büchensaal II"
Gebiet B: "Hintere Bogenstraße"

Anlass und Ziel der Änderung
Der Main-Kinzig-Kreis hat für Erlensee Bedarf für eine neue Grundschule ermittelt. Darüber hinaus besteht in der Kommune eine hohe Nachfrage nach Bauplätzen. Da innerstädtische Flächen hierfür nicht zur Verfügung stehen, sollen auf einer am östlichen Ortsrand gelegenen bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche ein kleines Wohngebiet und der Schulneubau errichtet werden (Gebiet A). Damit der Bebauungsplan „Im Büchensaal II“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen zu ändern in „Wohnbaufläche, geplant“ (Fläche 1) und in „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“ (Fläche 2). Gebiet B dient dem Flächenausgleich für die Inanspruchnahme der Fläche für das vorgesehene Wohngebiet. Hier soll bisher nicht bebaute „Gemischte Baufläche, geplant“ umgewidmet werden in „Grünfläche – Parkanlage“ (ca. 1,7 ha).

Geltungsbereich der Änderung
Gebiet A mit ca. 3 ha liegt im Osten des Ortsteils Langendiebach zwischen dem Langenselbolder Weg im Norden und dem südlich parallel dazu verlaufenden Feldweg. Im Süden und im Osten grenzen weitere landwirtschaftliche Flächen an, im Westen befinden sich die Wohnhäuser an der Anne-Frank-Straße.
Gebiet B mit ca. 1,7 liegt im Westen des Ortsteils Langendiebach und wird im Norden von der Verlängerung der „Bruchköbeler Straße“ begrenzt. Im Osten befindet sich die rückwärtige Grenze der Bebauung entlang der „Bogenstraße“, im Süden die Straße „Auf der Beune“ und im Westen ein Feldweg und daran anschließend das Gebäude eines Baumarktes.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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Veröffentlichung der Planentwürfe und Beteiligung der Öffentlichkeit

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


2. Änderung für die Stadt Maintal

2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Maintal, Stadtteil Wachenbuchen
Gebiet A: "Am Berghof", Gebiet B: "Schwarzes Loch"

Anlass und Ziel der Änderung
Nach Aufgabe des Gärtnereibetriebes am westlichen Rand des Stadtteils Wachenbuchen eröffnet sich für die Stadt Maintal die Gelegenheit, die Fläche des Gebietes A einer Konversion zuzuführen. Damit der entsprechende Bebauungsplan „Am Berghof“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen zu ändern in „Wohnbaufläche, geplant“. Im Zuge des Flächenausgleichs wird die am südwestlichen Rand von Wachenbuchen gelegene „Wohnbaufläche, geplant“ (Gebiet B) zurückgenommen zugunsten von „Fläche für die Landbewirtschaftung“.

Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich liegt im Stadtteil Wachenbuchen und besteht aus zwei Gebieten mit einer Gesamtgröße von ca. 8,5 ha:
Gebiet A mit ca. 4,4 ha grenzt direkt an die westliche Ortslage mit Wohnbebauung an. Im Süden wird das Gebiet von der Straße „Am Berghof“, im Westen und Norden von schmalen Wirtschaftswegen begrenzt. Das Gebiet liegt ca. 30 Meter östlich eines Aussiedlerhofs.
Gebiet B mit ca. 4,1 ha liegt südlich von Gebiet A. Es grenzt an die südwestliche Ortslage des Stadtteils an und im Südosten reicht das Gebiet bis zur Kreisstraße K 872. Im Westen grenzt das Gebiet direkt an landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen an.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:



Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Elektrizität, Telekommuniktation)

2. Änderung für die Stadt Steinbach

2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Steinbach
Gebiet A: "Feuerwehrstandort und Gewerbegebiet St. Florian-Weg"
Gebiet B: "Nikoleiweg"

Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Steinbach plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, da der derzeitige Standort in der Stadtmitte nicht mehr den heutigen Ansprüchen genügt und der aktuelle Flächenbedarf dort nicht zur Verfügung steht. Nördlich angrenzend ist ergänzend zum Gewerbegebiet „Im Gründchen / Am Bahnhof“ eine kleine gewerbliche Baufläche geplant, für die bereits ein Betrieb Interesse bekundet hat, da die Flächen im übrigen Gewerbegebiet bereits vergeben sind. Damit der entsprechende Bebauungsplan „St. Florian-Weg“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen für Gebiet A zu ändern in „Fläche für den Gemeinbedarf – Sicherheit und Ordnung, geplant“ (Fläche 1, ca. 0,4 ha) und in „Gewerbliche Baufläche, geplant“ (Fläche 2, ca. 0,5 ha). Für die Inanspruchnahme für gewerbliche Baufläche erfolgt ein Flächenausgleich in Gebiet B von „Wohnbaufläche, Bestand“ in „Fläche für die Landbewirtschaftung“ (ca. 0,4 ha).

Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung besteht aus zwei Gebieten mit einer Gesamtfläche von ca. 1,3 ha. Gebiet A liegt im nördlichen Stadtgebiet und wird im Norden begrenzt durch landwirtschaftliche Fläche, im Osten durch das Gewerbegebiet „Im Gründchen / Am Bahnhof“, im Süden durch die Bahnstraße (L 3006) und im Westen durch landwirtschaftliche Fläche. Gebiet B liegt am nordwestlichen Stadtrand. Es grenzt im Südosten an bestehende Wohnbebauung am „Nikoleiweg“ und ist ansonsten von landwirtschaftlichen Flächen umgeben.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:


Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen.
    Mögliche Beeinträchtigungen oberflächennaher Rohstoffvorkommen durch die geplanten Nutzungen.
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen

Archiv der Änderungsverfahren